9. Oktober 2024
Reparieren statt wegwerfen.

Start des ReparaturBONUS

Das Land Berlin führt am 17. September 2024 den ReparaturBONUS ein. Mit diesem Programm sollen Reparaturen von Elektrogeräten in Privathaushalten gefördert werden, um die nachhaltige Nutzung von Geräten zu unterstützen und Ressourcen zu schonen. Berliner Bürger können die Förderung online beantragen.

Ziel des ReparaturBONUS ist es, die Menschen zu ermutigen, ihre Geräte länger zu nutzen, anstatt sofort neue zu kaufen. Dadurch sollen Abfälle, der Verbrauch knapper Rohstoffe und die Treibhausgasemissionen, die bei der Herstellung neuer Geräte entstehen, reduziert werden. Gleichzeitig stärkt das Programm die lokale Wirtschaft.

Gefördert werden Reparaturen aller gängigen Elektro- und Elektronikgeräte aus Privathaushalten. Die Reparaturen können sowohl in gewerblichen Betrieben wie Handwerksbetrieben, Werkstätten und Elektrofachgeschäften als auch in nicht-gewerblichen Einrichtungen wie Reparatur-Initiativen oder Repair-Cafés durchgeführt werden.

Mehr Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Elektrogeräten

Senatorin Ute Bonde betont die Notwendigkeit eines neuen Bewusstseins im Umgang mit defekten Geräten. Statt bei einem Defekt sofort nach einem günstigen Ersatzgerät zu suchen, sollten sich die Menschen künftig fragen: „Wo kann ich mein Gerät reparieren lassen?“

Die Förderung wird ab dem 17.09.2024 durch ein einfaches, rein digitales Verfahren ermöglicht, das allen Berliner Bürgern offensteht. Die Durchführung des Programms übernimmt die IBB Business Team GmbH, die bereits Erfahrung mit Förderprogrammen für das Land Berlin hat.

Tanja Lorenz, Geschäftsführerin der IBB Business Team GmbH, erklärt: „Der ReparaturBONUS gibt den Berliner Bürgern die Möglichkeit, ihre Geräte professionell reparieren zu lassen oder mit Unterstützung eines Repair-Cafés selbst zu reparieren. So unterstützen wir Berlin auf dem Weg zur Zero Waste City.“

Berlin hat sich bei der Entwicklung des Programms an den Erfahrungen von Thüringen, Sachsen und Österreich orientiert, die bereits ähnliche Programme umgesetzt haben.

Der ReparaturBONUS unterstützt auch das von der EU beschlossene „Recht auf Reparatur“. Dieses soll dazu beitragen, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und nachhaltigeres Konsumverhalten zu fördern.

Für das Jahr 2024 stehen für den ReparaturBONUS insgesamt 1,25 Millionen Euro zur Verfügung. Ob das Programm 2025 fortgesetzt wird, hängt von den Einsparungen im kommenden Haushaltsjahr ab.

Anträge auf Förderung können vom 17.09.2024 bis 31.12.2024 online gestellt werden. Dort gibt es auch eine Liste der förderbaren Geräte. Antragsberechtigt sind alle Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin, die mindestens 18 Jahre alt sind. Unternehmen, Vereine oder Schulen können keine Anträge stellen. Die Reparatur muss nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie durchgeführt worden sein, und die Rechnungssumme muss mindestens 75 Euro betragen. Die Förderung deckt 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 200 Euro. Bei Reparatur in einem Repair-Café/einer Reparatur-Initiative, muss die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen. Gefördert wird dort der Kauf des benötigten Ersatzteils mit 100 Prozent der Rechnungssumme.