27. April 2024
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Bessere Luft ermöglicht wieder Tempo-50

Berliner und Gäste der Stadt können durchatmen – die Luftqualität in Berlin hat sich in den vergangenen fünf Jahren deutlich verbessert. Seit 2020 können stadtweit alle derzeit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden. An der großen Mehrzahl der Straßen wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid 2021 sogar deutlich unterschritten.

Im Ergebnis legt die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans fest, dass die Umweltzone noch unverändert weitergeführt werden muss. Ohne Umweltzone besteht weiterhin die Gefahr, dass an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechten Ausbreitungsbedingungen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werden könnte. Tempo-30 ist weiterhin auf sieben Hauptverkehrsstraßen notwendig.

An 34 Strecken können die Luftqualitätsgrenzwerte auch ohne Tempo-30 eingehalten werden. Damit kann die aus Gründen der Luftreinhaltung erfolgte Anordnung von Tempo-30 aufgehoben werden.

Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner: „Schon seit vier Jahren können in Berlin alle geltenden Grenzwerte eingehalten werden, das ist ein Erfolg von über zwanzig Jahren Luftreinhalteplanung. Bereits im Jahr 2022 konnten wir die letzten Dieselfahrverbote aufheben. Nun haben wir weitere Einschränkungen für den Straßenverkehr auf den Prüfstand gestellt. Theoretisch könnten nun auf 34 Straßenabschnitten die Tempo-30-Vorgabe fallen. Für die Luftreinhaltung sind sie nicht mehr erforderlich. Das ist allerdings kein Freifahrtschein. Nur wenn die Verkehrssicherheit es hergibt, nur wenn keine Schule, Kita oder Pflegeeinrichtung am Weg liegt, wird es wieder Tempo-50 heißen.“

Die Aufhebung der Tempo-30-Strecken geschieht allein aus rechtlichen Gründen. Sie gilt für folgende Hauptverkehrsstraßen:

  • Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße
  • Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße
  • Breite Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße
  • Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße
  • Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße
  • Dominicusstraße von Ebersstr. bis Hauptstraße
  • Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz
  • Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße
  • Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee
  • Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße
  • Hauptstraße von Kleistpark bis Innsbrucker Platz
  • Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße
  • Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße
  • Invalidenstraße von Alexanderufer bis Scharnhorststraße
  • Joachimsthaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm
  • Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee
  • Klosterstraße von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße
  • Leipziger Straße von Leipziger Platz (Ost) bis Charlottenstraße
  • Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße
  • Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße
  • Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße
  • Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße
  • Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm
  • Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz
  • Potsdamer Straße von Potsdamer Platz bis Kleistpark
  • Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer
  • Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke
  • Scharnweberstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße
  • Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße
  • Tempelhofer Damm von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof
  • Torstraße von Prenzlauer Allee bis Chausseestraße
  • Turmstraße von Stromstraße bis Beusselstraße
  • Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße
  • Wilhelmstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße

Der neue Luftreinhalteplan der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt ab 12. Februar 2024 als Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Der Planentwurf kann vor Ort in der Senatsverwaltung eingesehen werden und zwar montags bis donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 16 Uhr in der Brückenstraße 6, 10179 Berlin, (Eingang Jannowitzbrücke) Raum R2/183 im zweiten Stock. Der Entwurf kann auch im Internet unter www.berlin.de/luftreinhalteplan abgerufen werden.

Alle Berliner, aber auch Unternehmen, Verbände oder Behörden, haben die Gelegenheit, den Entwurf des Luftreinhalteplans einzusehen, zu kommentieren und ihre Hinweise, Einwände und Stellungnahmen an das Referat Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu übermitteln. Die Abgabefrist für schriftliche Stellungnahmen ist der 26. März 2024. Anfang Mai 2024 geht der Luftreinhalteplan in die Ressortabstimmung. Im Juni 2024 rechnen wir mit einem Senatsbeschluss, sodass ab Ende Juni 2024 die Schilder ausgetauscht und Ampeln angepasst werden können.